- Niedrigen Darlehenszins sichern
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Flexibel bleiben
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
In Freude kann man einziehen
Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit: Wer seinen Traum von einem Haus oder einer Wohnung mit Garten verwirklicht hat, verbringt seine Zeit gerne auf der Terrasse. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben in den letzten 70 Jahren rund neun Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte unterstützt. Umgerechnet ist das alle vier Minuten ein neues, umgebautes oder modernisiertes Eigenheim.
Der Bausparvertrag im Überblick
Vorteile des Bausparvertrags
Warum sich viele auf die eigenen vier Wände freuen:
- Miete? – Nein danke! Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
- Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt
- Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie
Wussten Sie, …
- … dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Niedrigzins sichern können?
- … dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?1
- … dass Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
- … dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?
Mit Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.
Für jeden Bedarf der passende Tarif
Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren: Tarif FuchsImmo
Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.
- Top-Sollzins für das Bauspardarlehen 1,4 Prozent bzw. 1,72 Prozent effektiver Jahreszins* pro Jahr
- Auch als Sofortfinanzierung (ohne Vorsparen) möglich
- Auch mit Riester-Förderung1 möglich
*Beispiel: Bauspardarlehen für eine Modernisierung ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo 1 (XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 16.000 Euro.
- Nettodarlehen ca. 24.000 Euro
- 79 monatliche Raten3 zu je 320 Euro
- Tilgungsdauer: 6 Jahre 7 Monate
- Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 1,40 Prozent
- Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,72 Prozent
- Abschlussgebühr einmalig: 400 Euro
- Jahresentgelt in der Sparphase: 12 Euro
- Gesamtkosten4: ca. 1.370 Euro
- Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 25.370 Euro
Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren: Tarif FuchsStart
Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus5. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich5.
- Sparzins inklusive Zinsplus5 0,25 Prozent
- Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen6, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger
- Auch mit Riester-Förderung1 möglich
Unterstützung vom Staat
Bausparförderung sichern
Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.
Ob alleinstehend oder verheiratet, fast jeder kann die staatliche Bausparförderung nutzen, wie das Beispiel der Familie Meiser zeigt:
Die Meisers sind verheiratet und haben einen Sohn. Herr Meiser ist Angestellter und verdient im Jahr 50.000 Euro brutto. Die Meisers leisten monatlich neben den vermögenswirksamen Leistungen von 40 Euro, die Herr Meiser mit seinem Gehalt bekommt, auch eigene Einzahlungen von 86 Euro auf ihren Schwäbisch-Hall-Bausparvertrag im Tarif FuchsStart mit einer Bausparsumme von 19.000 Euro.
So verwalten Sie Ihr Bausparkonto
Die IBAN Ihres Bausparvertrags
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.
Wo finde ich die Vertrags-IBAN?
Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".
Überweisung richtig ausfüllen
1. Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
2. Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
3. Der BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
4. Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Januar 2017)
Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking
- Umsätze und Vertragsdetails ablesen
- Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen
- Bankeinzüge erteilen, ändern oder löschen
- Bausparnummer einsehen
Häufige Fragen zum Bausparvertrag
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. einem Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.
Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Kunden, die den postalischen Versandweg gewählt haben, erhalten ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten. Kunden, die den elektronischen Versandweg gewählt haben, müssen ihre Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall beantragen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
Das könnte Sie auch interessieren
- Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
- FuchsImmo 1 (XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
- Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
- Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
- Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig; bei Darlehensverzicht und bei Darlehensinanspruchnahme. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
- Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
- Umlaufrendite: Anpassung des Sparzinses zweimal jährlich an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (siehe §3 ABB)
- Bausparguthaben: Der Spargewinn setzt sich zusammen aus Guthabenzinsen, WoP, ASZ abzüglich Abschlussgebühr und Jahresentgelt; inklusive zusätzlicher WoP und ASZ nach Zuteilung in Höhe von 106,13 Euro. Einzahlungen werden nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit WoP oder ASZ gefördert. Der Zuteilungszeitpunkt ist unverbindlich geschätzt. Die Zuteilung richtet sich nach den ABB. Die Abschlussgebühr in Höhe von 190 Euro und das Jahresentgelt in Höhe von 85 Euro sind vom Bausparguthaben bereits abgezogen.