- Zuschüsse für alternative Behandlungsmethoden
- Anteilige Kostenübernahme bei alternativen Heilmitteln
- Bis zu 80 Prozent Kostenerstattung
Zusatzversicherung für Naturheilverfahren
Das breite Spektrum im Tarif "NaturMedizin"
Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung für Naturheilverfahren der R+V Krankenversicherung AG von umfangreichen Leistungen für alternative Behandlungsmethoden und Heilmittel, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht abdeckt, wie beispielsweise Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Wählen Sie selbst die zusätzlichen Leistungen, die Ihnen für Ihren individuellen Gesundheitsschutz wichtig sind. Wählen Sie den Tarif NaturMedizin und lassen Sie sich die Kosten bezuschussen.
Alternative Behandlungsmethoden zum Beispiel durch Heilpraktiker
Manchmal ist es ratsam, die Meinungen verschiedener Experten einzuholen. So muss zum Beispiel bei Rückenschmerzen nicht immer gleich eine Spritze gesetzt werden, deren Nebenwirkungen oft nicht unerheblich sind. Doch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt in der Regel nur Behandlungen der Schulmedizin. Obwohl die alternative Medizin oft genauso gut hilft – und dabei meist ohne Nebenwirkungen ist – müssen Sie die Kosten dafür häufig allein tragen. Mit dem Tarif NaturMedizin der R+V können Sie sich die Behandlung mit vielen Naturheilverfahren bezuschussen lassen.
Leistungen im Tarif NaturMedizin
- Sie erhalten Zuschüsse für ambulante Behandlungen mit Naturheilverfahren, die durch Ärzte und Heilpraktiker durchgeführt werden. Dies gilt auch für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.
- Erstattungsfähig sind alle Behandlungsmethoden, die im so genannten Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, beispielsweise Eigenbluttherapie, Elektrotherapie, Chiropraktik, Homöopathie und Osteopathie.
- Die R+V Krankenversicherung AG zahlt Ihnen bis zu 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Insgesamt haben Sie Anspruch auf maximal 2.400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf insgesamt 400 Euro begrenzt.