- Mehr finanzielle Flexibilität
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Rückgabegarantie
Mietbürgschaft
Die clevere Alternative für Mieter
Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft profitieren Sie von mehr finanzieller Flexibilität. Anstelle eines Kautionssparbuchs oder einer Barkaution übernimmt die R+V Allgemeine Versicherung AG für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs. Auch bereits hinterlegte Kautionen lassen sich bei Zustimmung des Vermieters durch eine Mietkautionsbürgschaft ablösen.
R+V-MietkautionsBürgschaft im Überblick
Finanziellen Spielraum bewahren
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, müssen aber die Kautionssumme von bis zu drei Monatskaltmieten leisten. Bewahren Sie sich den finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Möbel für Ihre neue Wohnung zu kaufen. Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution.
Ihre Vorteile mit der R+V-MietkautionsBürgschaft
- Mehr finanzielle Flexibilität, weil die Mietkaution nicht in bar gestellt werden muss
- Keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
- Beitragsfreistellung der Bürgschaft bereits bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Auch für bestehende Mietverhältnisse bei Zustimmung Ihres Vermieters nachträglich abschließbar
- Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
- Bürgschaften ab 5 Euro pro Monat – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
- Keine Mindestlaufzeit
- Unterjährige Zahlung – auch hohe Kautionssummen sind möglich
Vorteile für Ihren Vermieter
- Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
- Die R+V-MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
- Maximale Sicherheit – die R+V übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten.
- Rechtssicherheit, da die R+V-MietkautionsBürgschaft alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt
- Schnelle Neuvermietung, da Mieter durch den Wegfall der Barkaution keine finanziellen Hürden bewältigen müssen
- R+V als anerkannter und zuverlässiger Bürge
So funktioniert's
Nachdem Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft beantragt und von der R+V ausgestellt bekommen haben, übergeben Sie sie an Ihren Vermieter. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lassen Sie sich die darauf abgedruckte Bürgschaft-Freigabeerklärung von Ihrem Vermieter unterschreiben und senden sie zurück an die R+V. Mit Vorlage der Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters wird die betroffene Bürgschaft bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses beitragsfrei gestellt. Sobald die unterschriebene Freigabeerklärung vorliegt, wird die Bürgschaft storniert. Per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine neue Bürgschaft in Ihren bestehenden Versicherungsvertrag aufnehmen. Dieser wird aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.
Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG (Stand: Januar 2018)
Leistungsbeispiel
Finanzielle Flexibilität
Ein Ehepaar hat seine Traumwohnung gefunden. Aber in der neuen Wohnung ist keine Einbauküche vorhanden. Das Ehepaar möchte daher auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen. Da das Ehepaar die für die alte Wohnung hinterlegte Mietkaution erst nach Auszug erhält, sucht es nach einer flexiblen Alternative, um dem neuen Vermieter schon jetzt eine Sicherheit zu bieten. Das Paar entscheidet sich für die R+V-MietkautionsBürgschaft anstelle einer Barkaution. So bleibt ihm der nötige finanzielle Spielraum erhalten, den es schon vor Einzug in die neue Wohnung für die neue Küche nutzen kann.
Beispielrechnung
Ein Ehepaar muss für seine Traumwohnung eine Mietkaution von 1.500 Euro bezahlen. Es entscheidet sich für eine R+V-MietkautionsBürgschaft. Den Beitrag dafür zahlt es monatlich. Dieser errechnet sich aus 5,5 Prozent der Bürgschaftshöhe, also in diesem Fall 82,50 Euro, geteilt durch zwölf. Daraus ergibt sich ein Monatsbeitrag von 6,88 Euro.
Beitragsbeispiel monatliche Zahlung |
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---|---|
Ihre Mietkaution | 1.500 EUR |
Ihr Monatsbeitrag | 6,88 EUR |
Wichtige Hinweise
Sobald Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte öffnen Sie die E-Mail und bestätigen Sie den Antrag über den dort angegebenen Link. Erst nach dieser Bestätigung kann die R+V Ihren Antrag bearbeiten. Die Vertragsunterlagen und die Bürgschaft für Ihren Vermieter erhalten Sie per Post.
Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.
Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.
Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag wird für jede Bürgschaft berechnet, die die R+V übernommen hat, und ist abhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus und der Höhe der Bürgschaft. Der Zahlungsrhythmus beträgt je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Beiträge pro Bürgschaft und ist im Voraus einer Zahlungsperiode fällig.
Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.
Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.