Kontoschutzpolice

Absicherung von Zahlungsverpflichtungen aus Dispositionskrediten und Finanzierungen mit der R+V-KontoschutzPolice

Die KontoschutzPolice unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG bietet Ihnen Sicherheit bei finanziellen Engpässen, die durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung oder Tod entstehen. Im Leistungsfall wird die monatlich versicherte Rate oder die Versicherungssumme an Sie ausgezahlt, beispielsweise zum Ausgleich Ihres Dispokredits oder zur Bedienung einer Baufinanzierung. Der Versicherungsschutz kann dabei je nach Ihrem individuellen Bedarf jederzeit angepasst werden.

R+V KontoschutzPolice im Überblick

Verständlich erklärt: Kontoschutzpolice

So funktioniert die R+V-KontoschutzPolice

Mit der R+V-KontoschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall eines finanziellen Engpasses, der durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung oder den Todesfall entstehen kann. Sie wird vornehmlich in Verbindung mit der Einrichtung eines Dispositionskredits abgeschlossen, kann aber ebenso gut nachträglich vereinbart werden. Hierbei wird idealerweise Ihre individuelle Einkommenslücke abgesichert, die im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit entsteht. Dabei können Sie die Versicherungsbeiträge jährlich oder auf Wunsch unterjährig bezahlen.

Sichert Ihren finanziellen Handlungsspielraum bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

Bei einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit leistet die R+V-KontoschutzPolice nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit die vereinbarte Rate von bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Ebenso leistet die R+V-KontoschutzPolice bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit die vereinbarte Rate von bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 24 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erneut bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden. So bleiben Sie auch in schwierigen Zeiten liquide.

Sicherheit auch im Todesfall oder bei Scheidung

Unabhängig von dem in Anspruch genommenen Kreditrahmen leistet die R+V-KontoschutzPolice im Todesfall 110 Prozent der aktuellen Versicherungssumme. So werden Ihre Angehörigen vor der Übernahme finanzieller Verpflichtungen geschützt. Auch im Fall einer Scheidung können Sie auf die Leistung der R+V-KontoschutzPolice vertrauen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils erhalten Sie einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 Euro. So können Sie auch in einer solch schwierigen Situation Ihren Verpflichtungen zur Bedienung von Krediten nachkommen.

Leistungsbeispiel

Berechnungsbeispiel

Berechnungsbeispiel für Eintrittsalter 35 Jahre; Beitrag Arbeitslosigkeit inkl. 19 Prozent Versicherungssteuer.

Leistung 
Monatliche Rate
400 EUR
600 EUR
Todesfall
10.000 EUR 15.000 EUR
Monatlicher Beitrag
Tarif Tod/Arbeitsunfähigkeit 29,67 EUR 44,51 EUR
Tarif Tod/Arbeitslosigkeit 30,43 EUR 45,64 EUR
Tarif Tod/Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit 54,01 EUR 81,01 EUR
Tarif Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit 47,92 EUR 71,87 EUR

Häufige Fragen zur Kontoschutzpolice

Wann ist der Abschluss einer R+V-KontoschutzPolice besonders zu empfehlen?

Die Absicherung ist besonders zu empfehlen zur Sicherung von Dispokrediten beispielsweise bei Lohn- und Gehaltskonten oder zur Sicherung von Bau- und Zwischenfinanzierungen sowie Abrufkrediten.