- Lebenslange, garantierte Rente
- Staatliche Förderung durch Steuervorteile und Zulagen
- Jährliche Wahl zwischen Index und sicherer Verzinsung
Riester-Rente mit Beteiligung am Index
Staatliche Förderung nutzen und von Ertragschancen profitieren mit der RiesterRente IndexInvest
Die RiesterRente IndexInvest unseres Partners R+V Lebensversicherung AG ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie zahlen regelmäßig einen Betrag in Ihren Vertrag ein und der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und Steuervorteilen. Einmal im Jahr wählen Sie, ob Sie im Folgejahr an der Wertentwicklung des Aktienindexes Euro Stoxx 50 teilnehmen möchten oder eine sichere Verzinsung durch einen garantiert festen Zinssatz vorziehen. Ab Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange garantierte Rente.
RiesterRente IndexInvest im Überblick
Staatliche Förderung, Ertragschancen und Sicherheit kombinieren
Mit der RiesterRente IndexInvest der R+V Lebensversicherung AG haben Sie jährlich die Wahl: Sie können am Index Euro Stoxx 50 und damit am Erfolg der 50 wichtigsten Aktiengesellschaften der Eurozone teilhaben oder Sie entscheiden sich für eine sichere Verzinsung. Ihr Vorteil: Steigt der Index, dann profitieren Sie von der positiven Wertentwicklung monatlich bis zur Höhe einer zuvor festgelegten Obergrenze, dem sogenannten Cap. Bei einer negativen Jahresrendite müssen Sie keine Einbußen befürchten, denn Ihr bisheriger Vertragswert bleibt trotzdem erhalten und kann nie sinken. Ihre eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn zu 100 Prozent garantiert. Wie auch immer Sie sich entscheiden, die Erträge werden in jedem Fall jeweils zum Jahresstichtag gesichert.
Flexible Vorsorge
Damit Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Basis treffen können, informieren wir Sie jeweils circa drei Wochen vor Versicherungsjahrestag über den aktuellen Cap für die Indexpartizipation. Der Cap definiert, bis zu welcher Grenze eine positive monatliche Wertentwicklung berücksichtigt wird. Außerdem teilen wir Ihnen den aktuellen Zinssatz der sicheren Verzinsung für das folgende Jahr mit. Die Entscheidung liegt dann ganz bei Ihnen. Haben wir bis zu sieben Tage vor dem Stichtag nichts von Ihnen gehört, nehmen Sie grundsätzlich an der Indexpartizipation teil.
Ihre Vorteile mit der R+V-RiesterRente IndexInvest auf einen Blick
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Ab Vertragsbeginn Anspruch auf lebenslange, garantierte Rentenzahlungen ab Rentenbeginn
- Chance auf höhere Erträge ohne Verlustrisiko durch das einfache Prinzip der Indexpartizipation
- Jährliche Wahlmöglichkeit zwischen Indexpartizipation und sicherer Verzinsung
- Jährliche Sicherung erzielter Erträge (Lock-In)
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Vererbung des Riester-Vorsorgevermögens inklusive der Zulagen an den Ehepartner / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich
- Mögliche Verwendung des angesparten Kapitals für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Staatliche Förderung
Maximale Förderung sichern
Sichern Sie sich mit der R+V-RiesterRente IndexInvest die maximale Förderung. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen (maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen).
Riester-Förderung im Überblick
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 175 EUR |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 |
200 EUR |
Kinderzulage (bis 2007 geboren) | 185 EUR |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 EUR |
Zusätzlich Steuervorteile nutzen
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
- Berufseinsteiger, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Häufige Fragen zur Riester-Rente mit Indexbeteiligung
Am einfachsten ist es, wenn Sie die R+V Lebensversicherung AG bevollmächtigen, jährlich den Zulagenantrag für Sie zu stellen. Ansonsten müssen Sie um die staatliche Förderung zu erhalten für jedes Beitragsjahr einen ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Jahr einreichen. Ihre Daten werden dann an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Bis zur Grenze von 2.100 Euro jährlich können Sie Beiträge und Zulagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige eine Zulage erhalten hat. Bei der Günstigerprüfung wird verglichen, ob der Steuervorteil durch den Abzug der Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, informieren wir Sie circa drei Wochen vor Jahresstichtag über den aktuellen Cap für die Indexpartizipation. Außerdem teilen wir Ihnen den aktuellen Zinssatz der sicheren Verzinsung für das folgende Jahr mit. Die Entscheidung liegt dann ganz bei Ihnen. Haben wir bis zu sieben Tage vor dem Stichtag nichts von Ihnen gehört, nehmen Sie grundsätzlich an der Indexpartizipation teil. Im Zweifel vereinbaren Sie einfach einen Termin. Gemeinsam finden wir die Entscheidung, die zu Ihrer Situation passt.
Ja, die RiesterRente IndexInvest umfasst auch einen Hinterbliebenenschutz. Im Todesfall vor Rentenbeginn kann Ihr angespartes Altersvorsorgevermögen auf einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartners übertragen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten Ihre Angehörigen mindestens eine Leistung in Höhe der vereinbarten Anzahl an Jahresrenten. Auch hierbei muss die staatliche Förderung ggf. anteilig zurückgezahlt werden, es sei denn die Todesfall-Leistung wird ebenfalls auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner übertragen.