- Behandlung als Privatpatient
- Bedarfsgerechter Versicherungsschutz
- Flexible Wechseloptionen
Private Krankenversicherung
R+V-GesundheitsKonzept AGIL
Mit der privaten Krankenvollversicherung der R+V Krankenversicherung AG können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Private Krankenversicherung im Überblick
Für jeden den passenden Tarif
Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL der R+V Krankenversicherung AG haben Sie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz – von bereits guten Leistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang in AGIL premium. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.
Die Leistungen des R+V-GesundheitsKonzepts AGIL im Überblick
Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.
- Komfort im Krankenhaus
- Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
- Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
- Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich
- Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
Tarife der privaten Krankenversicherung
Die Tarife aus dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL im Überblick
Hohe Flexibilität verbunden mit den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung – das zeichnet das R+V-GesundheitsKonzept AGIL aus. In allen Tarifen erhalten Sie umfassenden Gesundheitsschutz und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Leistung in Deutschland |
AGIL classic pro (CP0U bis CP3U) |
AGIL comfort (MP0U bis MP3U) |
AGIL premium (TN0U bis TN3U) |
---|---|---|---|
Arzthonorare |
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) | Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ |
Erstattung auch über den Höchstsatz, d. h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 %, kein Primärarztprinzip |
Heilpraktiker | 75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr | 75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr | 100 % |
Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel |
Heil- und Hilfsmittel | 75 % | 75 % | 100 % |
Sehhilfen | 100 %, max. 300 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) | 100 %, max. 300 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) | 100 %, max. 900 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) |
Psychotherapie | Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 100 % Stationär: 100 % |
Kuren | 100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn | 100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn | 100 %, max. 1.800 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn |
Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie |
100 % 75 % 75 % für Versicherte unter 21 Jahren |
100 % 75 % 75 % für Versicherte unter 21 Jahren |
100 % 80 % 80 % |
Stationäre Leistungen | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, Rooming-in1 | Zweibettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 | Einbettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 |
Geltungsbereich | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Weltweit 3 Jahre mit Anspruch auf Verlängerung |
Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL
So können Sie von einem Tarif zum anderen wechseln oder den Selbstbehalt ändern:
- Flexibler Tarifwechsel: Wechsel in den jeweils höherwertigen Tarif nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr ab Alter 16 bis Alter 50 möglich.
- Änderung des Selbstbehalts: Erhöhung des Selbstbehalts jederzeit und Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis Alter 50 möglich.
- Plus für Kinder: Für Kinder gilt der hälftige Selbstbehalt. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern möglich.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, entsteht der Anspruch auf eine attraktive Beitragsrückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für die eine separate Rechnung ausgestellt wird, haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung.
Details zur privaten Krankenversicherung
Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird. 2019 liegt die JAEG bei 5.062,50 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2019 mehr als 60.750 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2020 in die private Krankenversicherung wechseln – vorausgesetzt Ihr Bruttogehalt bleibt auch 2020 oberhalb der dann geltenden JAEG.
Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt und für Mitarbeiter, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels die JAEG im laufenden Kalenderjahr überschreiten. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.
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